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EU-Führerschein 2013

EU-Führerschein ab 2013

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht Maximal 9 Plätze (einschließlich Fahrer)Anhänger bis 750 kg zulässiges GesamtgewichtAnhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5t istMindestalter 18Eingeschlossene Klassen: AM / L

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Klasse AM

Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/hElektromotor maximal 4 kW NennleistungVerbrennungsmotor maximal 50 ccmMindestalter 16

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Klasse A1

Krafträder bis 125 ccm HubraumMaximal 11 kW MotorleistungMindestalter 16Eingeschlossene Klasse: AM

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Klasse A2

Krafträder bis 35 kW MotorleistungMindestalter 18Eingeschlossene Klassen: AM / A1Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung Pflicht

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Klasse A

Krafträder über 35 kW MotorleistungMindestalter 24 (Direkteinstieg)Mindestalter 20 bei zweijährigem Vorbesitz von Klasse A2Eingeschlossene Klassen: AM / A1 / A2Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt werden

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Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt am 19.01.2013 in Kraft. Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird.



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01.03.2012

NEWSDie neuen Führerscheinklassen ab dem 19.01.2013 finden Sie hier ...Informationen zur Motorradausbildung gibt es hier ...Fahrschule Kiolbassa setzt mit neuem Jetta auf Nachhaltigkeit...Hier finden Sie Spritspartipps, welche Sie schon bei Ihrer nächsten Fahrt berücksichtigen sollten...







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